Übergangsgeld und Kündigungsverbot
Für Mitarbeiter, die ihre Tätigkeiten überwiegend in den Niederlanden verrichten und in den Niederlanden wohnen, gelten die zwingenden Bestimmungen des niederländischen Arbeitsrechts. Das gilt auch wenn der Vertrag eine Rechtswahl für das deutsche Recht enthält. Ein Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht hat viele Nachteile für den deutschen Arbeitgeber. Das niederländische Arbeitsrecht regelt ein Kündigungsverbot und Übergangsgeld.
Für eine Kündigung ist vorher die Erlaubnis der niederländischen Arbeitsamtes erforderlich oder es muss die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Amtsrichter beantragt werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer. Kündigt der deutsche Arbeitgeber - in Unkenntnis der geltenden Bestimmungen - ohne die erforderliche Zustimmung oder ohne eine gütliche Einigung mit dem Arbeitnehmer, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Der Arbeitnehmer kann eine billige Entschädigung verlangen, die empfindlich hoch ausfallen kann.
Eine besondere Belastung für den Arbeitgeber entsteht, wenn der Arbeitnehmer erkrankt. Nach niederländischem Arbeitsrecht hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von 104 Wochen! Während dieser Zeit gilt ein besonderes Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber braucht für die Kündigung aus Krankheitsgründen ohnehin die Erlaubnis des Arbeitsamtes (UWV). Auch nach Erhalt dieser Erlaubnis darf er während der Dauer des Krankheit erst nach Ablauf einer Wartezeit von 104 Wochen kündigen. Während dieser Zeit hat er zudem proaktiv die Wiedereingliederung des erkrankten Arbeitnehmer zu betreiben. Unterlässt er geeignete Maßnahmen, macht er sich haftbar. Eine Ausnahme für Kleinbetriebe, wie im deutschen Kündigungsrecht gibt es im niederländischen Recht nicht. Ein kranker Arbeitnehmer kann für einen kleinen Betrieb in den Niederlanden leicht in die Insolvenz führen.
Am Ende jedes Arbeitsverhältnisses hat der niederländische Arbeitnehmer zwingend Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes. Das gilt nicht nur bei Kündigung, sondern auch wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Zudem gelten bei Ablauf eines befristeten Arbeitvertrages besondere Mitteilungspflichten vor Ablauf, die bei Nichteinhaltung zum Schadensersatz verpflichten.
Buchauszug und Karenzentschädigung
Wurde im Vertrag eine Rechtswahl für das deutsche Recht vereinbart? Dann findet das deutsche Recht neben dem zwingendrechtlichen niederländischen Arbeitsrecht Anwendung. Dies kann zusätzliche Nachteile mit sich bringen. Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht nur auf Kündigungsverbote und Übergangsgeld nach dem niederländischen Recht berufen, sondern zusätzlich Ansprüche nach deutschem Recht geltend machen. Hier kommen insbesondere der Buchauszug in Betracht und die Karenzentschädigung bei Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes.
Provision und Bonus
In der Praxis werden nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses häufig die vertraglichen Vereinbarungen zu Provions- und Bonusansprüchen zum Streitpunkt. Nicht selten sind diese Vereinbarungen unscharf formuliert und behauptet der gekündigte Mitarbeiter eine ganz andere Berechnungsgrundlage für seine Ansprüche als der Unternehmer. Bei der Formulierung der Berechnungsgrundlage ist deshalb große Sorgfalt geboten. Welche Verkaufsgeschäfte zählen mit, welche Produkte, welche Kunden, in welchem Gebiet? Gibt es zusätzliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit der Bonus verdient wird?